Arbeitsmedizin
Durchführung aller berufsgenossenschaftlichen Grundsatzuntersuchungen einschließlich der Biostoffverordnung.
Arbeitsmedizinische Betreuung von Klein-, Mittel und Großbetrieben.
Individuelle Angebote auf Anfrage.
Masernschutzgesetz/ Nachweis § 20 Absatz 9 IfSG, in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG (Heilberufe, Pflegeberufe, Gemeinschaftseinrichtungen und andere)
oder als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)
Hatte ich eine Infektion mit dem Masernvirus oder bin ich geimpft worden, oder nicht?
Klärung kann durch eine Antikörperbestimmung erfolgen.
In allen medizinischen Einrichtungen gilt seit 01.03.2020 das Masernschutzgesetz. Neue Mitarbeiter sind, verpflichtet die Immunität für Masern bis 31.07.2021 nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt über eine ärztliche Bescheinigung.
Durchsicht des Impfpasses, Aufklärung und erstellen der ärztlichen Bescheinigung: 23€
Mit Blutentnahme
Masern (IgG): 13,99€ (Labor)
Gesamtbetrag: 39,62€
Im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung empfiehlt sich eine Mitbestimmung der Windpockenantikörper, da der Arbeitgeber bei fehlender Immunität eine Impfung anbieten muss.
zusätzlich
Windpocken/Varizellen (IgG): 13,99€ (Labor)
Gesamtbetrag (Masern und Windpocken): 53,61€
Kosten für den Arbeitgeber:
Masernimpfung ist im Leistungskatalog der gesetzlich Versicherten enthalten (Hausarzt).
Auf Wunsch Impfung durch mich: 30€, zzgl. Impfstoff (etwa 35€)
Windpockenimpfung ist im nicht Leistungskatalog der gesetzlich Versicherten enthalten.
Auf Wunsch Impfung durch mich: 30€, zzgl. Impfstoff (etwa 60€)
Masern- und Windpocken sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlich versicherten enthalten.
Auf Wunsch Impfung durch mich: 30€, zzgl. Impfstoff (etwa 95€)
Masern, Windpocken und Masern und Windpockenimpfungen werden 2 x innerhalb von 4 Wochen durchgeführt.